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eID-Karte; Beantragung

Liebe Karlsfelderinnen,

liebe Karlsfelder,

 

aus organisatorischen Gründen und um Ihnen einen angenehmen Besuch im Einwohnermeldeamt ohne lange Wartezeiten zu ermöglichen, bitten wir Sie zu beachten, dass persönliche Vorsprachen im Einwohnermeldeamt ab dem 01. Juni 2025 grundsätzlich nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.

 

Termine können Sie online unter dem Link Online-Terminreservierung vereinbaren. Das Standardkontingent für Termine ist immer 30 Tage im Voraus buchbar. Zusätzlich werden hier tagtäglich ab 07:30 Uhr weitere Termine für den jeweiligen Werktag je nach Auslastung freigegeben. 

 

 



Unionsbürger und Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört, können die eID-Karte bei ihrer zuständigen Gemeinde beantragen.

Beschreibung

Für Staatsangehörige eines Mitgliedstaats der Europäischen Union oder eines Vertragsstaats des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz sind, wird auf Antrag eine Karte mit Funktion zum elektronischen Identitätsnachweis (eID-Karte) ausgestellt.

Die eID-Karte ist kein Ausweispapier im klassischen Sinn, sondern ermöglicht den elektronischen Identitätsnachweis, um eGovernment-Dienstleistungen auf höchstem Vertrauensniveau in Anspruch nehmen zu können. Zudem kann mit ihr das Vor-Ort-Auslesen zum Zwecke der medienbruchfreien Übernahme von Formulardaten unter Anwesenden erfolgen.

Da die eID-Karte ausschließlich für den Online-Einsatz konzipiert ist und nicht als Ausweispapier oder Reisedokument dient, fehlen auf der eID-Karte Daten, wie z. B. Lichtbild, Unterschrift, Größe und Augenfarbe. Bestimmte Daten (wie z. B. die Anschrift und die Staatsangehörigkeit) sind nur auf dem elektronischen Speichermedium (Chip) gespeichert.

Die eID-Karte kann nur für antragstellende Personen ab 16 Jahren ausgestellt werden.

Sie wird für eine Gültigkeitsdauer von zehn Jahren ausgestellt.

Seit dem 2. Mai 2025 besteht die Möglichkeit, sich die beantragte eID-Karte für eine Zusatzgebühr von 15,00 € an die inländische Meldeadresse schicken zu lassen. Die Sendung darf nur persönlich an die Adressatin oder den Adressaten übergeben werden. Weitere Informationen zum Direktversand erhalten Sie bei Ihrer eID-Karte-Behörde.

Zuständigkeit

Im Freistaat Bayern sind die (Wohnsitz-)Gemeinden zuständige eID-Karte-Behörden. Bei mehreren Wohnungen ist auf die Hauptwohnung abzustellen.

Ist die Person nicht meldepflichtig, ist die eID-Karte-Behörde zuständig, in deren Bezirk die Person im Zeitpunkt der Antragstellung oder des die behördliche Tätigkeit auslösenden Ereignisses wohnt.

Voraussetzungen

  • Unionsbürger oder Staatsangehörige eines Staates, der dem Europäischen Wirtschaftsraum angehört und nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt
  • Mindestalter: 16 Jahre

Kosten

  • Gebühr für die Ausstellung einer eID-Karte: 37,00 EUR
  • Direktversand einer eID-Karte: 15,00 EUR

Rechtsvorschriften

Verwandte Leistungen


Stand: 06.02.2026

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Kothai 08131 99-135 07 
Mählich 08131 99-136 07 
Sudwischer 08131 99-137 08 
Bernhard 08131 99-142 08 


weiterführender Artikel: Suchindex für Mitarbeiter erneuerneID-Karte; Beantragung



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