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Wohnungsaufsicht; Beseitigung von Wohnmissständen

Liebe Karlsfelderinnen,

liebe Karlsfelder,

 

aus organisatorischen Gründen und um Ihnen einen angenehmen Besuch im Einwohnermeldeamt ohne lange Wartezeiten zu ermöglichen, bitten wir Sie zu beachten, dass persönliche Vorsprachen im Einwohnermeldeamt ab dem 01. Juni 2025 grundsätzlich nur noch nach vorheriger Terminvereinbarung möglich sind.

 

Termine können Sie online unter dem Link Online-Terminreservierung vereinbaren. Das Standardkontingent für Termine ist immer 30 Tage im Voraus buchbar. Zusätzlich werden hier tagtäglich ab 07:30 Uhr weitere Termine für den jeweiligen Werktag je nach Auslastung freigegeben. 

 



Die Gemeinden können die Aufgabe der Wohnungsaufsicht eigenverantwortlich wahrnehmen und Mieter bei der Beseitigung von Wohnmissständen unterstützen.

Beschreibung

Die Gemeinden sind auf Grund von Art. 83 der Bayerischen Verfassung für die Wohnungsaufsicht zuständig. Die spezifischen wohnungsaufsichtsrechtlichen Eingriffsbefugnisse (z. B. Anordnung der Beseitigung von Missständen) sind durch die Aufhebung des Wohnungsaufsichtsgesetzes zum 01.01.2005 weggefallen, da der Gesetzgeber die zivilrechtlichen Möglichkeiten des Mietrechts und die sicherheitsrechtlichen Instrumentarien als ausreichend ansah. 

Den Gemeinden stehen die allgemeinen öffentlich-rechtlichen Befugnisse aus dem Zweckentfremdungs-, Bauordnungs-, Gesundheits- oder allgemeinen Sicherheitsrecht zur Verfügung, um gegen Missstände und Problemimmobilien, die durch Verwahrlosung oder Vernachlässigung von Wohnraum oder durch Überbelegung von Wohnraum entstehen, wirksam vorzugehen.

Rechtsvorschriften


Stand: 04.12.2025

Redaktionell verantwortlich: Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr (siehe BayernPortal)

Folgende Ansprechpartner sind zuständig:


NameTelefonnummerZimmerBemerkung
Kothai 08131 99-135 07 
Mählich 08131 99-136 07 


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